Aufbauseminare

Wer innerhalb der Probezeit bei bestimmten Verkehrsverstößen erwischt wird, den fordert die Straßenverkehrsbehörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar ASF, (Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger in der Probezeit), auf. Dazu wird eine bestimmte Frist gesetzt (wer in Bremen gemeldet ist, hat eine Frist von längstens 2 Monaten, d.h., daß in diesem Zeitraum das Seminar beendet sein muss). Wer bis dahin dem Amt keine Teilnahmebescheinigung vorlegen kann, muss seinen Führerschein solange abgeben, bis er/sie eine Teilnahmebescheinigung nachreicht.

 

Die Dauer der Probezeit beträgt zwei Jahre. Bei Anordnung eines Aufbauseminars verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre, so daß insgesamt vier Jahre daraus werden (es zählt das Datum auf der Rückseite Deines Führerscheines, oben links).

 

Ein weiteres Seminar F E S (Fahreignungsseminar), gibt es für Fahrerinnen und Fahrer, die mehrfach grobe Verkehrsverstöße begangen und dafür Punkte im FAER (Fahreignungsregister in Flensburg) bekommen haben; hier kann bestenfalls durch die freiwillige Teilnahme ein Punkt abgebaut werden (bis einschl. 5 Pkt. -1), bevor die Teilnahme ebenfalls von der Behörde angeordnet wird, wodurch der Abbau von 1 Punkt nicht mehr möglich ist.

Das Seminar besteht aus ZWEI TEILMAßNAHMEN, der verkehrspädagogischen (diese wird durch speziell geschulte Fahrlehrer, die "Verkehrspädagogen") und der verkehrs-psychologischen (diese wird durch anerkannte "Verkehrspsychologen"), durchgeführt.

 

Fahreignungsseminare finden als Einzelseminar oder in einer Gruppe mit bis zu 6 TN statt. Mit theoretischem Unterricht hat das aber nichts zu tun.

Ein Seminar besteht aus zwei Modulen zu je 90 Minuten in der Fahrschule. Es besteht Anwesenheitspflicht bei allen Kursteilen. Eine Prüfung findet nicht statt.

Die verkehrspsychologische Teilmaßnahme findet parallel oder zwischen den Modulen in 2 Sitzungen zu je 75 Minuten als Einzelmaßnahme statt.

 

Wer vollständig an allen Modulen/ Kurssitzungen teilgenommen hat, erhält zum Abschluss eine Teilnahmebescheinigung. Diese muss wiederum der Behörde rechtzeitig vor Ablauf der Frist von 2 Wochen (also am besten unverzüglich) vorgelegt werden, damit sichergestellt ist, dass man den Führerschein behalten darf.

 

 

 

Seminarentgelte:

 

ASF-Fahranfänger:  430€

FES-Punkteauffällige:  430€