Theorie & Praxis
Theoretischer Grundstoff
Wir unterrichten Euch in dem theoretischen Grundstoff, den jeder Fahrschüler lernen muss. Darüber hinaus erhaltet Ihr viele wertvolle Tipps und Informationen.
Der theoretischer Grundstoff setzt sich zusammen aus:
- Persönliche Voraussetzungen/ Risikofaktor Mensch
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Rechtliche Rahmenbedingungen
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
- Vorfahrt
- Verkehrsregelungen/ Bahnübergänge
- Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
- Andere Teilnehmer im Straßenverkehr - Besonderheiten und Verhalten
- Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung
- Ruhender Verkehr
- Verhalten in besonderen Situationen
- Lebenslanges Lernen/ Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
- Technische Bedingungen/ umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen
- Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen, Personen- und Güterbeförderung
Praktischer Unterricht
Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommt Ihr Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Ihr könnt so jederzeit Eure persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Eurem Fahrlehrer beseitigen. Für diese Übungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben; es versteht sich jedoch, dass zuerst eine durch Euer Können bestimmte Anzahl gefahren werden muß. dann geht's weiter in die nächste Stufe !
Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
- 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
- 4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn/ Kraftfahrstraße
- 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
- 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
- 1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn/ Kraftfahrstraße
- 1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Für die Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.
Seid Ihr bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1, reduzieren sich die Sonderfahrten für Motorräder um 6 Doppelstunden.