Führerscheinklassen
Wir bilden aus in den folgenden Klassen:
Mofa: Fahrrad mit Hilfsmotor; heute oft Scooter; beschränkt auf 25 km/h;
ab 15 Jahren
Klasse AM: Kleinkrafträder (Scooter); max. 45 km/h;Leistung max 4KW ab
16 Jahren
- Klasse A1: Krafträder;Hubraum max. 125 ccm Leistung max,11KW ; ab 16 Jahren
- Klasse A2: Motorradführerschein; ab 18 Jahren, beschränkt auf Krafträder bis 35 kW, nach 2 Jahren Aufstieg zur Klasse A, mit verkürzter nur prakt. Prfg.
- Klasse A: Direkteinstieg in unbeschränkte Klasse A für Personen ab 24 Jahren
- Klasse BF 17: begleitetes Fahren mit 17 Jahren; ein Jahr nur Fahrerlaubnis mit Begleiter ab 30 Jahren
- Klasse B/B197: Autoführerschein; ab 18 Jahren
- Klasse BE: Pkw mit Anhänger; bei vorhandenem oder parallel abgelegtem
- Führerschein der Klasse B; ab 18 Jahren
- Klasse B96: Erweiterung auf Berechtigung zum Führen von Zügen mit einer ZM von mehr als 3,5t , nicht jedoch mehr als 4,25t , ohne prakt. Prfg. in Form eines Einweisungsseminares in der Fahrschule