Führerscheinklassen

Wir bilden aus in den folgenden Klassen:

 

 

 

       Mofa: Fahrrad mit Hilfsmotor; heute oft Scooter; beschränkt auf 25 km/h;

       ab 15 Jahren

       Klasse AM: Kleinkrafträder (Scooter); max. 45 km/h;Leistung max 4KW ab

16 Jahren

  • Klasse A1: Krafträder;Hubraum max. 125 ccm Leistung max,11KW ; ab 16 Jahren
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  • Klasse A2: Motorradführerschein; ab 18 Jahren, beschränkt auf Krafträder bis 35 kW, nach 2 Jahren Aufstieg zur Klasse A, mit verkürzter nur prakt. Prfg.

 

  • Klasse A: Direkteinstieg in unbeschränkte Klasse A für Personen ab 24 Jahren

 

  • Klasse BF 17: begleitetes Fahren mit 17 Jahren; ein Jahr nur Fahrerlaubnis mit Begleiter ab 30 Jahren 

 

  • Klasse B/B197: Autoführerschein; ab 18 Jahren

 

  • Klasse BE: Pkw mit Anhänger; bei vorhandenem oder parallel abgelegtem
  •  Führerschein der Klasse B; ab 18 Jahren
  • Klasse B96: Erweiterung auf Berechtigung zum Führen von Zügen mit einer ZM von mehr als 3,5t , nicht jedoch mehr als 4,25t , ohne prakt. Prfg. in Form eines Einweisungsseminares in der Fahrschule